Referendariat

Das Institut für Anwaltsrecht – Träger der anwaltsorientierten Referendarausbildung im Saarland

Durch einen Kooperationsvertrag mit dem Ministerium der Justiz des Saarlandes ist die Organisation und teilweise Durchführung der Referendarausbildung im Saarland dem Institut für Anwaltsrecht übertragen worden („anwaltsorientierte Juristenausbildung”). Das Institut für Anwaltsrecht ist in die Ausbildungsstation Rechtsanwalt I eingebunden und führt die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation II mit Hilfe besonders qualifizierter Referentinnen und Referenten selbstständig durch. Darüber hinaus hat das Institut seit 01.01.2024 die Durchführung des „Freiwilligen Klausurenkurses“ für Rechtsreferendarinnnen und Rechtsreferendare im Saarland übernommen. Durch diese, ihrer Art und ihrem Umfang nach einzigartige Kooperation in der Bundesrepublik soll der juristische Vorbereitungsdienst stärker an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet und gleichzeitig dem Umstand Rechnung getragen werden, dass im schriftlichen Teil des 2. Juristischen Staatsexamens vermehrt Anwaltsklausuren gestellt werden. Die Referendare im Saarland werden auf diese Weise bestmöglich auf die juristische Praxis vorbereitet.

Besonderer Vorteil für zukünftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Saarland

Die berufsrechtlich orientierten Veranstaltungen in der Ausbildungsstation Rechtsanwalt II sind als Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 43f BRAO durch die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes anerkannt. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt kann auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung bei Erfüllung der Voraussetzungen (insbesondere: bestätigte Teilnahme an den erforderlichen Veranstaltungen im zeitlichen Mindestumfang) ausgestellt werden.

Weiterführende Links